Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (Foto: © 2019 BMWi)

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Gründungsoffensive des Wirtschaftsministeriums

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seit Juli die Zugangsbedingungen zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit für Gründer geöffnet.

Erstmals können nun auch Gründer und junge Unternehmen zur Finanzierung ihrer Vorhaben auf einen ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit zugreifen.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und EnergieChristian Hirte dazu: "Gründern ein passgenaues Finanzierungsangebot zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Baustein der Gründungsoffensive "GO!", mit der wir die Gründungskultur in Deutschland stärken wollen. Es ist ein gutes Signal, dass auch Gründerinnen und Gründer künftig vom Finanzierungsangebot des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits profitieren können. Denn immer mehr Gründungen bauen auf innovative und digitale Prozesse und Geschäftsmodelle. Es ist daher richtig, dass sich auch das Finanzierungsangebot weiterentwickelt, um technologieaffine Gründer bereits vom ersten Tag an bei ihrer Digitalisierungs- und Innovationstätigkeit zu unterstützen."

Offen für Innovationen

Bislang stand das Finanzierungsangebot Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) offen, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben. Neu ist zudem die Öffnung des Instruments zur Finanzierung "innovativer Unternehmen". Als innovativ qualifizieren sich u.a. Unternehmen, die in der Vergangenheit eine Venture-Capital-Finanzierung erhalten oder überdurchschnittliche Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt haben.

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Digitalisierung wird gefördert

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird z.B. die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – etwa im Rahmen von Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder
Dienstleistungen entwickeln.

Text: / handwerksblatt.de

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