Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern profitieren mehr von der Entlastung als Singles. Bei Spitzengehältern sieht es anders aus.

Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern profitieren mehr von der Entlastung als Singles. Bei Spitzengehältern sieht es anders aus. (Foto: © Andreas Steidlinger/123RF.com)

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Mehr Netto für die meisten Berufstätigen 2024

Betriebsführung

Steuerentlastung: Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich 2024 über ein höheres Nettogehalt freuen. Die Datev hat ausgerechnet, was das für Singles, Verheiratete und Alleinerziehende bedeutet.

Auch 2024 sinkt die Steuerlast für die meisten Menschen in Deutschland, dann greift die zweite Stufe des "Inflationsausgleichsgesetzes". "Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich darauf einstellen, dass sie ab Januar höhere Nettosummen auf ihrer Gehaltsabrechnung vorfinden", berichtet die Datev eG. Allerdings falle die Entlastung im Schnitt etwas moderater aus als in den Vorjahren. 

Mit der Software des Nürnberger IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erstellt.

Spitzensteuersatz greift ab 66.761 Euro

Maßgeblich für die Entlastung sei die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags von 10.908 Euro auf 11.604 Euro (beziehungsweise auf 23.208 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer Steuerveranlagung). Dadurch sinke die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der künftig ab einem zu versteuernden Einkommen* von 66.761 Euro fällig wird. Zusammenveranlagte Ehepaare zahlen im Jahr 2024 den Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 133.520 Euro.

Der Reichensteuersatz (greift ab 277.826 Euro oder 555.652 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) von 45 Prozent wurde nicht angepasst.

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* Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich Werbungskosten, sonstige Aufwendungen und Freibeträge. Deshalb ist es immer niedriger als das Brutto-Einkommen.

Viele Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag

Dämpfend wirken sich laut Datev die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung beziehungsweise die Kranken- und Pflegeversicherung aus. Mehr zu den neuen Beitragsbemessungsgrenzen lesen Sie hier!

Hinzu komme je nach Krankenkasse gegebenenfalls der Anstieg des individuellen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde um 0,1 Prozentpunkte von 1,6 auf 1,7 Prozent erhöht.

Bei Durchschnittsgehältern profitieren vor allem Verheiratete mit Kindern

Foto: © Datev eGFoto: © Datev eG

Die Datev hat ausgerechnet, was das für Singles (Steuerklasse I), Verheiratete ohne Kinder (Steuerklasse III), Verheiratete mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II) bedeutet.  

Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro spüren Verheiratete mehr von der Entlastung als Alleinstehende. "So kann sich ein Verheirateter mit zwei Kindern in dieser Gehaltsklasse über ein jährliches Plus von 315 Euro freuen, ein kinderloser Verheirateter über 273 Euro", meldet die Datev. Dem Single bleiben 196 Euro mehr übrig als 2023 und einem alleinerziehenden Elternteil 203 Euro.

Bei einem Gehalt von 7.000 Euro brutto verhält es sich umgekehrt: Hier haben der Single 563 Euro und der oder die Alleinerziehende über das Jahr 442 Euro mehr auf dem Konto, während der Nettoverdienst bei der verheirateten Person um 299 Euro, bei Kinderlosen und mit zwei Kindern um 364 Euro steigt.

Keinen Vorteil von der Steuerentlastung spüren Verheiratete, die mit einem Bruttogehalt von 2.000 Euro gerade noch im Midijob-Bereich liegen. Ihre Abgaben steigen aufgrund der Anhebungen bei einzelnen Sozialversicherungsbeiträgen sogar leicht um 33 Euro (mit zwei Kindern) beziehungsweise 63 Euro (kinderlos) im Jahr.

Soli-Freigrenze steigt Seit Anfang 2021 zahlen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen durch eine Anhebung der Freigrenze keinen Solidaritätszuschlag mehr. 2024 steigt die Freigrenze erneut – um 587 Euro von 17.543 Euro auf 18.130 Euro. Das nützt vor allem denjenigen, die bislang aufgrund ihres Einkommens noch nicht oder nicht vollständig vom Soli befreit sind, meldet das Bundesfinanzministerium.

Weitere Entlastungen durch höheren Kinderfreibetrag

Änderungen an den Berechnungen könnten sich noch ergeben, so Datev, da weitere Gesetze in Planung sind, die Auswirkung auf die Netto-Berechnung haben. Beispielsweise wurde zwischenzeitlich der steuerliche Kinderfreibetrag (für beide Elternteile) um 360 Euro auf 6.384 Euro im Jahr 2024 erhöht. Der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf liegt bei 2.928 Euro.

Höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage, Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden 2024 verdoppelt: auf 40.000 Euro für Ledige und auf 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Dies gilt für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (Investmentfonds etc.) und für Bausparen etc. Zudem werden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers erleichtert: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro. Quelle: BMF

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Text: / handwerksblatt.de

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