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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Ziel des Solarpakets I sind der beschleunigte Photovoltaik (PV)-Ausbau durch Erleichterungen bei der Bürokratie. (Foto: © ilfede/123RF.com)
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April 2024
Die Bundesregierung hat das Solarpaket I auf den Weg gebracht. Sie will den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und den Zubau beschleunigen. Balkonkraftwerke können nun deutlich einfacher installiert werden.
Die Bundesregierung will die Energiewende vorantreiben und Verbraucher entlasten. Es gibt künftig unter anderem Erleichterungen für private Steckersolaranlagen (auch Balkonkraftwerke genannt): Die Ampelparteien haben sich auf das "Solarpaket I" geeinigt. Bereits im vergangenen August hatte das Kabinett es auf den Weg gebracht. Der nun beendete Streit um das Klimaschutzgesetz (KSG) hatte die Verabschiedung jedoch verzögert. Dessen Reform sieht vor, dass die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert wird, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.
Kern und Ziel des Solarpakets I sind der beschleunigte Photovoltaik (PV)-Ausbau durch Erleichterungen bei der Bürokratie für private Balkonkraftwerke, gewerbliche Dachanlagen sowie große Freiflächenanlagen in Megawattgröße. Der Zubau von 14 Gigawatt im Jahr 2023 soll auf 22 Gigawatt pro Jahr ab 2026 steigen. Nicht verständigen konnten sich die Regierungsparteien auf den sogenannten "Resilienzbonus", mit dem die deutsche Solarwirtschaft am Standort Deutschland gestärkt werden sollte.
Das Gesetzespaket soll in dieser Fassung voraussichtlich in der kommenden Woche (KW 17) vom Bundestag beschlossen werden, danach muss es noch den Bundesrat passieren.
Um mehr Solarparks bauen zu können, sollen Flächen häufiger sowohl für die Landwirtschaft als auch für Solaranlagen genutzt werden (Agri-PV). Die Anlagen dürfen zudem leistungsfähiger werden. Statt 20 Megawatt soll die zulässige Gebotsgröße der Anlagen in der Ausschreibung auf 50 Megawatt erhöht werden.
Gebiete mit schwierigen Bedingungen für Landwirtschaft können jetzt Förderungen für Solaranlagen im Freien bekommen. Für diese Anlagen gibt es Mindestanforderungen zum Naturschutz hinsichtlich Größe der Fläche und Schutz der Tiere. Spezielle Solaranlagen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV erhalten ein eigenes Segment bei Ausschreibungen, für das der Höchstwert angehoben wurde.
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